Tabellen-Vorlage für Aktionen

Öffies bisher

Partizipation von Kindern und Jugendlichen:

 

  • Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG)
    § 36 Beteiligung von Kindern und Jugendlichen 
    Gemeinden und Samtgemeinden sollen Kinder und Jugendliche bei Planungen und Vorhaben, die deren Interessen berühren, in angemessener Weise beteiligen. Hierzu sollen die Gemeinden und Samtgemeinden über die in diesem Gesetz vorgesehene Beteiligung der Einwohnerinnen und Einwohner hinaus geeignete Verfahren entwickeln und durchführen.

Wähle auf dem Flyer aus, an welchen Aktionen du teilnehmen willst und bespreche die Aktionen mit deinen Eltern.

 

Kreuze diese in der Spalte in die du deinen Namen trägst an. 

 

Trage den Betrag, den du für die Aktion bezahlen möchtest, sofern eine Preisspanne angegeben ist, neben diese.

 

Fülle die personenbezogenen Felder aus und lass die Anmeldung von einer personensorgeberechtigten Person (z.B. Eltern) unterschreiben.

 

Wir arbeiten nach dem SGB VIII Kinder- und Jugendhilfegesetz

Sozialgesetzbuch (SGB VIII)
Achtes Buch
Kinder- und Jugendhilfe

Stand: Neugefasst durch Bek. v. 11.9.2012 I 2022; zuletzt geändert durch Art. 3 G v. 11.10.2016 I 2226

 

§ 1 SGB VIII Recht auf Erziehung, Elternverantwortung, Jugendhilfe

(1) Jeder junge Mensch hat ein Recht auf Förderung seiner Entwicklung und auf Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit.
(2) Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft.
(3) Jugendhilfe soll zur Verwirklichung des Rechts nach Absatz 1 insbesondere
1.
junge Menschen in ihrer individuellen und sozialen Entwicklung fördern und dazu beitragen, Benachteiligungen zu vermeiden oder abzubauen,
2.
Eltern und andere Erziehungsberechtigte bei der Erziehung beraten und unterstützen,
3.
Kinder und Jugendliche vor Gefahren für ihr Wohl schützen,
4.
dazu beitragen, positive Lebensbedingungen für junge Menschen und ihre Familien sowie eine kinder- und familienfreundliche Umwelt zu erhalten oder zu schaffen.

Genauere Infos entnehmen Sie bitte auf :http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbviii/1.html oder unter https://www.bmfsfj.de/blob/94106/ae9940d8c20b019959a5d9fb511de02b/kinder--und-jugendhilfegesetz---sgb-viii-data.pdf

Stand November 2011
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Einverständniserklärung für die Teilnahme an Aktionen und Ausflügen
Einverständniserklärung_TN_2017.pdf
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Hinweis: Bitte die mit * gekennzeichneten Felder ausfüllen.

Da wir nicht immer telefonisch zu erreichen sind, können Sie ab sofort Anfragen auch über diese Seite an uns stellen (Formular unten). Die eMails werden für die Aktionen täglich (Wochenende nicht garantiert) abgerufen.

Bitte den unten angehängten Anmeldebogen unterschrieben ausgefüllt beim Aktionstag mitbringen! Für jedes Kind eine neue Anmeldeanfrage stellen!

<> kostenlose Angebote vor Ort (im Speedy, Big Fledy oder Bliedo)

Sie erhalten von uns eine Bestätigung des Teilnahmeplatzes per eMail, wenn wir noch einen freien Platz für Sie reservieren konnten. 

<> kostenpflichtige Angebote und/oder Ausfahrten

Sie erhalten von uns eine Bestätigung des Teilnahmeplatzes per eMail, wenn wir noch einen freien Platz für Sie reservieren konnten - bitte bringen Sie / geben Sie ihrem Kind das Geld zu der Veranstaltung mit.

Sofern sie für Kind im Jahr 2016 noch nicht die Einverständniserklärung ausgefüllt haben, dann füllen sie diese bitte vor der Aktion aus und geben sie ihrem Kind mit.

 

Falls Sie weder eine Bestätigung noch eine Absage erhalten, fragen Sie bitte telefonisch / schriftlich nach, ob Ihre eMail eingegangen ist.

 

Hier findest du alle Infos zu Aktionen während der Woche und an den Wochenenden :)

Denk bitte daran, dich rechtzeitig auf die Teilnahme-Liste im Speedy eintragen zu lassen. Manchmal können wir auch nur eine begrenzte Anzahl an Teilnehmern mitnehmen, daher bitte rechtzeitig nachfragen!

 

Anmeldung im Speedy !!! Bei Ausfahrten ist eine schriftliche Anmeldung erforderlich. Kosten können durch den Sozialfond bezuschusst werden.

Kinder- und Jugendzentrum Speedy, Horneburg
Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag
16-20 Uhr 14-19 Uhr 15 - 20 Uhr 14-19 Uhr 14-19 Uhr
 
Jugendraum Nottensdorf
Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag
16.30-19 Uhr --- 16.30-19 Uhr
16.30-19 Uhr
---
 
Jugendraum Bliedo, Bliedersdorf
Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag
15.30 -18 Uhr 16.30-19 Uhr
--- 15.30 -18 Uhr
---

(1) JUKO-Angebote im Ferienspaß

Da die Sommerferien mal wieder sehr früh liegen, müssen wir auch 2013 sehr früh mit den Planungen beginnen. Der Grundstein (Ausgaben der JUKO) für den Sommerferienspaß wurde bereits in der 45. Sitzung (9. Okt. 2012) beschlossen. Die Planungen werden in der Januar-Sitzung vorgestellt.

(2) Angebote der Vereine und Verbände

Für Vereine und Verbände gilt der 15. März als Abgabetermin für eigene Ferienspaß-Angebote. Da gleich im Anschluss die Osterferien liegen, findet die Vorstellung der fertigen Broschüre in der Apr-Sitzung statt (Korrektursitzung).

(3) Verteilung der Sommer-Ferienspaß-Broschüre und Anmeldetag 2013

Die Broschüre soll ab der 22. Kalenderwoche in allen Kindergärten, Schulen, Jugendräumen und als Download unter Ferienspaß verfügbar sein.
Der Anmeldetag für den Sommer-Ferienspaß wird voraussichtlich am 8. Juni 2013 sein. 

 

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Zur Aktion darf ein Logo oder ein Bild veröffentlicht werden?

Dann bitte dieses per eMail an speedy@horneburg.de senden mit einem Hinweis zu welcher Aktion welches Bild gehört.

Mit dem Zusenden von Logos und Bildern erklären Sie, dass Sie die Urheberrechte an diesen Logos und/oder Bildern besitzen und stimmen der Nutzung  bzw. Veröffentlichung durch uns zu (Ferienspaßbroschüre, Ferienspaß-Seite der Samtgemeinde und der Jugendkonferenz im Internet, Presse etc.).